Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

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Trifft es zu, dass die Gemeinde Wettenberg dem ehemaligen Pächter des Wißmarer Sees einen beträchtlichen Betrag für eingebrachte Investitionen gezahlt hat?

Trifft es zu, dass zur Berechnung dieser Summe geringwertige Güter zu Grunde gelegt wurden, die vor 20 Jahren angeschafft worden waren?

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Trifft es zu, dass auch Monate nach Ende des Pachtvertrags noch Pachtzahlungen ausstehen?

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Wie hat die Gemeinde das Risiko der Abrißkosten für die vertragswidrig während der Pachtzeit errichteten Gebäude gegenüber dem Vorpächter abgesichert?

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Wird die Gemeinde auf die bestehende Bürgschaft zurückgreifen?

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Trifft es zu, dass die Gemeinde Stellplatzmietern, die bereit waren, ihre vertragswidrig errichteten Gebäude abzureißen, zugesichert hat, dass die Bodenplatte verbleiben dürfe? Wer kommt dann für die Kosten dafür auf, die über Bodenniveau stehenden Bodenplatten mit herausstehenden Moniereisen zu entfernen?

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Welche Kosten sind der Gemeinde bereits jetzt im Zusammenhang mit dem Abriß illegal errichteter Gebäude durch Container, Gerät oder Arbeitszeit entstanden?

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Hat die Gemeinde Sorge getragen, dass dem Nachpächter eine vollständige Liste aller Stellplatzmieter mit korrekten Kontaktdaten übergeben wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Noeske

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