Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, alle Akten und Vorgänge der Gemeinde seit 1994 dem Haupt- und Finanzausschuss zur Einsicht vorzulegen, die Meldungen des Vorpächters an die Gemeinde in Bezug auf „baurechtswidrige An- und Umbauten sowie sonstige ungenehmigte bauliche Veränderungen“ dokumentieren.

Begründung

Die illegal am Wißmarer See errichteten Gebäude stellen für die Gemeinde ein erhebliches finanzielles Risiko dar, sobald sie diese in Ersatzvornahme entfernen muss.

Das Errichten dieser Bauten sollte durch § 7 des Pachtvertrags verhindert werden, der eine Meldepflicht des damaligen Pächters an das Bauamt vorsah. Der Gemeindevorstand schreibt am 11.6.2015, dass der Pächter seiner Informationspflicht nach Altunterlagen nachgekommen sei. Art, Umfang und Vollständigkeit dieser Informationen und ihre Bearbeitung in der Verwaltung sollen im HFA eingesehen und dann der Gemeindevertretung berichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Noeske

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